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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Elbdeich23 Veranstaltungstechnik

1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der Firma „Elbdeich23 Veranstaltungstechnik“,
im Folgenden „Elbdeich23“ bzw. „wir“. Kunden im Sinne dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle juristischen und
natürlichen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, mit
welchen wir in geschäftlicher Beziehung stehen.

2. Gerichtsstand & Allgemeines

2.1 Das „Equipment“ im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bezeichnet alle durch die Firma Elbdeich23 bereitgestellten Waren.

2.2 Selbst bei Kenntnis werden abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen kein Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine
mündliche Zustimmung ist hierbei nicht ausreichend. Dies gilt ebenso
für das Abbedingen oder Ändern des Schriftformerfordernisses.

2.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, nicht das UN-Kaufrecht. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- sowie Vertragssprache. Der
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Elbdeich23 ist ihr
Geschäftssitz.

2.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder ein
gewöhnlicher Aufenthalt am Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.

2.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam/undurchführbar sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Stelle der unwirksamen/
undurchführbaren Bestimmung soll durch diejenige wirksame
/durchführbare Regelung ersetzt werden, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche durch die
Vertragspartner mit der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung
verfolgt worden sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten dann, wenn
sich der Vertrag Lücken aufweist.

3. Angebots- & Vertragsschluss

3.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.2 Mit der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde verbindlich, das
bestellte Equipment und/oder Personal kostenpflichtig zu buchen. Wir
sind berechtigt, das im Auftrag enthaltene Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Unsere Annahme
erfolgt durch schriftliche Bestätigung, durch Auslieferung der Ware
sowie auch dann, wenn dem Angebot nicht innerhalb von 3 Wochen ab
Bestellungseingang von uns schriftlich widersprochen worden ist.

3.3 Bestellt der Kunde das Equipment und/oder Personal auf elektronischem
Wege, werden wir den Bestellungseingang schnellstmöglich bestätigen.
Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.

3.4 Der Vertragsschluss erfolgt, soweit Elbdeich23 selbst auf einen
Zulieferer angewiesen ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass
die Nichtlieferung nicht von Elbdeich23 zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Mieter wird über die Nichtverfügbarkeit der
Mietsachen oder Leistung schnellstmöglich informiert. Elbdeich23
wird insoweit von der Leistungspflicht befreit. Eventuelle
Gegenleistungen des Mieters werden zurückerstattet.

3.5 Sofern der Kunde das Equipment und/oder Personal auf elektronischem Weg
bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Mieter
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

4. Vermietungszeitraum

Als Mietbeginn ist der vereinbarte Zeitpunkt der Abholung des Equipments oder dem
Eintreffen des Personals von Elbdeich23 zu verstehen; das Mietende
bezeichnet den vereinbarten Tag der Rückgabe des Equipments oder
Rückkehr des Personals.

Abfahrts- und Wiederankunftszeitpunkt am Lager von Elbdeich23 sind sowohl bei
Transport durch Elbdeich23 als auch durch den Transport durch Dritte
für die Berechnung des Mietzeitraums maßgeblich.

5. Mietpreis

5.1 Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise wirksam
vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der
Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Der Mietpreis versteht sich, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen
getroffen werden, frei Lager, mögliche entstehende Versand- oder
Lieferkosten werden vom Kunden getragen.

5.3 Die Zahlung des Mietpreises ist, sofern im Vorfeld nicht anders
vereinbart, sowohl per Überweisung als auch per Barzahlung möglich
und hat, wenn keine Vorkasse vereinbart worden ist, innerhalb von
sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

5.4 Der Kunde kann keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber
Elbdeich23 geltend machen, es sei denn, eventuelle Gegenansprüche
sind rechtskräftig festgestellt bzw. anerkannt worden.

6. Kaution

6.1 Elbdeich23 ist berechtigt, spätestens bei Überlassung des
Equipments eine Kaution bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
des Equipments zu verlangen. Die Kaution wird während der Mietzeit
einbehalten und dem Kunden nach Beendigung des Mietvertrages und
ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments zurückerstattet.

6.2 Neben Zurückbehaltungsrechten behalten wir uns vor, dass gegebenenfalls
eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Kunden mit der
einbehaltenen Kaution erklärt und vorgenommen wird.

7. Bereitstellung von Equipment / Gefahrenübergang

7.1 Die Bereitstellung von Equipment ist von Elbdeich23 dann erfüllt,
wenn eine Abholung des Equipments vereinbart worden ist und
Elbdeich23 zeitnah vor Mietzeitbeginn mit dem Kunden einen
Bereitstellungs- bzw. Übergabetermin vereinbart hat. Der
Gefahrenübergang tritt in diesen Fällen bei Übergabe des
Equipments ein oder sobald Elbdeich23 das Equipment einer
versandbeauftragten Person übergeben hat. Dies gilt insbesondere,
wenn der Kunde für den Transport Dritte beauftragt hat. Ist der
Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf ihn über. Dies gilt
auch für Erfüllungsgehilfen des Kunden.

7.2Ist die Lieferung des Equipments durch Elbdeich23 vereinbart, tritt der
Gefahrenübergang mit Übergabe an den Kunden oder einer zur
Entgegennahme des Equipments berechtigten Person ein.

7.3 Bestehen beim Kunden nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche,
ist eine zeitliche Verzögerung der Bereitstellung oder Lieferung des
gebuchten Equipments und/oder Personals möglich.

7.4 Münden unvorhergesehener Lieferhindernisse in einer Pflichtverletzung, wird
Elbdeich23 von Leistungspflicht befreit, soweit die Hindernisse nicht
von Elbdeich23 zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere, wenn diese
Umstände bei unseren Lieferanten oder Vorlieferanten bestehen.

8. Annahmeverzug durch den Kunden

Nimmt der Kunde das Equipment nicht fristgerecht entgegen, kann Elbdeich23 nach
Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten und vom Kunden einen Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. In diesem Fall ist Elbdeich23 berechtigt,
vom Kunden, unbeschadet der Möglichkeit einen
höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50 % des
vereinbarten Mietzinses als Entschädigung zu verlangen.

9. Zusätzliche Dienstleistungen

9.1 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung,
Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt
aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgeltes
nicht gesondert vereinbart wurde, ist Elbdeich23 berechtigt, die
Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen.

9.2 Elbdeich23 ist berechtigt, für technische
Dienstleistungen Subunternehmer einzusetzen, ohne dieses dem Mieter
ausdrücklich aufzuzeigen.

10. Stornierungskosten

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor
Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer
Abstandsgebühr zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr
ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20 % des
vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
storniert wird, 50 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens
10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des
vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn
storniert wird. Ab drei Tagen beträgt die Abstandsgebühr 100 %. Für
den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des
Kündigungsschreibens bei Elbdeich23 maßgeblich. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder
Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen vereinbart
worden sind.

11. Gebrauchsüberlassung & Gewährleistung

11.1 Elbdeich23 verpflichtet sich, das Equipment im Lager von
Elbdeich23 in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten
Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment bei Überlassung
auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich
ein Mangel zeigt, diesen Elbdeich23 unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt
der Zustand des überlassenen Equipments als mangelfrei, es sei denn,
dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach
der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand des
überlassenen Equipments auch in Ansehung
dieses Mangels als mangelfrei. Unterlässt der Kunde die
Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Elbdeich23
nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend
zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung
zu verlangen.

11.3 Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel
der Mietgegenstände vor,
so ist Elbdeich23 nach eigener Wahl zum
Austausch/zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist
Elbdeich23 zur Vervollständigung/zur Mängelbeseitigung nicht
rechtzeitig in der Lage, kann der Kunde in Ansehung
des einzelnen mangelhaften/fehlenden Equipments eine
angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der
Kunde das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des §
542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die
Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines
einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn das Equipment als
zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die
vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit des Equipments in
Ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches
Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das
Kündigungsrecht aus.

11.4 Wird Equipment, für das wir die zusätzliche
Verpflichtung von Fachpersonal empfehlen, weil es sich um technisch
aufwendige oder schwer zu bedienenden Geräten handelt, vom Kunden
dennoch ohne Fachpersonal von Elbdeich23 angemietet, haftet
Elbdeich23 für Funktionsstörungen nur dann, wenn der Kunde
nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich
bzw. mitursächlich ist.

11.5 Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden,
insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit
unter der Obhut des Kunden entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig
hiervon hat uns der Kunde unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein
Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht
vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).

11.6 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im
Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz des Equipments etwa
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig
einzuholen. Sofern die Montage durch Elbdeich23 erfolgt, hat der
Kunde vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen
Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des
vorgesehenen Einsatzes des Equipments übernimmt Elbdeich23 keine
Gewähr.

11.7 Gewährleistungsansprüche des Mieters gegen Elbdeich23
stehen nur dem Mieter zu und können nicht abgetreten werden.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Bei der Übergabe des Equipments hat der Kunde seinen
gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
vorzulegen, evtl. zusätzlich den Ausweis des Auftraggebers mit einer
rechtsgültigen Vollmachtserklärung. Ein Führerschein sowie
Reisepass ohne Meldebestätigung werden nicht akzeptiert.

12.2 Ist eine Abholung des Equipments vereinbart, so kann das
Equipment nach Absprache innerhalb der Öffnungszeiten in den
Geschäftsräumen abgeholt werden.

12.3 Das Equipment ist pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist
zur Instandhaltung des Equipments auf seine Kosten verpflichtet.
Elbdeich23 ist zur Instandhaltung des Equipments während der
Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

12.4 Das Equipment darf nur im Rahmen der technischen
Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen
aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Equipment ohne
Personal angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung
aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der
Unfallverhütungsvorschriften (UVV ) und der Richtlinien der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie des Verbandes
Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.

12.5 Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung
zur Nutzung des Equipments Sorge zu tragen. Für Ausfälle und
Schäden des Equipments infolge von Stromausfall,
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen;
dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Kunde haftet für
Beschädigungen, Verluste oder ähnlichem bis zur Höhe des Neuwertes
der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene
Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör,
hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem
geplanten Einsatz des Equipments erforderlichen Genehmigungen, so
insbesondere öffentlich-rechtliche und sonstige, rechtzeitig
einzuholen. Die von Elbdeich23 vermietete Funktechnik hat eine
allgemeine Zulassungsgenehmigung für Norddeutschland der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Bei dem Einsatz
von Funktechnik muss die Abstimmung über den konkreten Einsatz vor
allen Dingen nach Maßgabe der Vorschriften der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich
ferner, im Rahmen der Veranstaltung die notwendige technische
Abstimmung (Frequenzauswahl) hinsichtlich des Betriebes von
Funktechnik auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu
übernehmen. Für eventuelle Schäden und Forderungen im Zusammenhang
mit dem Einsatz von Funktechnik kommt der Mieter auf. Elbdeich23 ist
insofern von jeglicher Haftung für die Durchführung der
Veranstaltung befreit. Sofern der Aufbau und weitere Dienstleistungen
durch uns erfolgen, hat der Mieter Elbdeich23 vor Beginn der Arbeiten
die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.

13. Langfristig vermietetes Equipment

Sofern für vermietetes Equipment die
ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt
(langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen:

13.1 Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände
verpflichtet.

13.2 Der
Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen
Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und
auf eigene Kosten durchzuführen. Elbdeich23 erteilt auf Anfrage des
Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

13.3 Gibt der Mieter die Mitgegenstände zurück, ohne die in 13.1 und 13.2
geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Elbdeich23 ohne
weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen
Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte
vornehmen zu lassen.

13.4 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem
durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom
ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als 2 Monate
beträgt oder in welchem der Mieter das gemietete Equipment aus
sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.

14. Verbrauchsmaterial & Handelsware

14.1 Verbrauchsmaterial und Handelsware
bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der
Elbdeich23. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.

14.2 Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.

15. Transport

15.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet Elbdeich23 nicht den
Transport der Mietgegenstände. Übernimmt Elbdeich23 den Transport
der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen
Elbdeich23 und dem Kunden, kann Elbdeich23 den Transport nach eigener
Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige
Schadensersatzansprüche gilt Absatz 16.

15.2 Lässt Elbdeich23 den Transport von einem Dritten durchführen, hat der
Kunde vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche
in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung
der Elbdeich23 gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen
Umfang verlangen, in dem Elbdeich23 dem Kunden gegenüber zur Haftung
verpflichtet ist.

16. Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden
(auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und
Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter
Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von
Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche
Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Handeln von Elbdeich23 beruht und
Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen,
schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von
Elbdeich23 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten von Elbdeich23.

17. Kündigung des Vertrags

17.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Elbdeich23 zusätzliche
Leistungen zu erbringen sind.

17.2 Elbdeich23 ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine
wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige
Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen
oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein
außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

17.3 Elbdeich23 ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, der
Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht

17.4 Der Verstoß gegen die Bestimmungen in 12.4
gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Elbdeich23 zur
fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer
Abmahnung bedarf.

17.5 Sofern die Parteien Ratenzahlung des Mieters vereinbart haben, kann
Elbdeich23 den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter
für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung im
Verzug ist, oder wenn der Mieter bei Vereinbarung regelmäßiger
Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe
eines Betrages in Verzug gekommen ist,
der die Höhe von zwei
Zahlungsraten erreicht.

18. Rückgabe des Equipments

18.1 Die Rückgabe des Equipments an Elbdeich23 hat auf Kosten und Gefahr des Kunden unaufgefordert und unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf demselben Weg
zu erfolgen, wie die Übergabe der Mietsachen an den Kunden erfolgt
ist- es sei denn, eine andere Art der Rückgabe ist wirksam
vereinbart worden.

18.2 Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist
dies nicht möglich, so hat der Mieter Elbdeich23 unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin
überschritten wird, hat Elbdeich23 das Recht den vollen
Tagesmietpreis zu berechnen. Die gesamte Mietzeit verlängert sich in
diesem Fall.

18.3 Bei verspäteter Rückgabe des Equipments behält sich
Elbdeich23 die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche vor.

18.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment vollständig,
in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Wir
behalten uns eine eingehende Prüfung des zurückgegebenen Equipments
nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht
als Genehmigung der Vollständigkeit und des Zustandes des
zurückgegebenen Equipments.

19. Rechte Dritter

19.1 Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen
Dritter freizuhalten.

19.2 Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung
aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner
anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden.

19.3 Der Mieter trägt die Kosten, die zur Abwehr derartiger
Eingriffe Dritter erforderlich sind, insbesondere sämtliche Kosten
der Rechtsverfolgung als auch solche zur Widerbeschaffung der
Mietsachen.

20. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit dem jeweiligen
Equipment verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der
Abschluss der Versicherung ist Elbdeich23 auf Verlangen nachzuweisen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt Elbdeich23 die
Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

21. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den allgemeinen Bestimmungen für Vorsatz und
Fahrlässigkeit, wobei fahrlässig handelt, wer die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Er haftet insbesondere für
alle von außen zugefügten Beschädigungen und Verschmutzungen. Die
Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf Personen, die der Kunde
als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Entstehen Schäden durch Dritte,
haftet der Kunde, soweit er diesen Schaden zu vertreten hat. Bei der
eventuellen Durchsetzung von Ansprüchen von Elbdeich23 gegen Dritte,
hat der Kunde seinerseits die Pflicht, Elbdeich23 alle notwendigen
Informationen für die Anspruchsbegründung und -durchsetzung zur
Verfügung zu stellen.

22. Verpflichtung zum Haftungsausschluss

Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen seinerseits auch in Verträgen mit Dritten
zugunsten von Elbdeich23 zu vereinbaren, sofern es selbst einen
vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen
Haftungsausschluss zugunsten von Elbdeich23 ohne zumutbare
wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, hat er Elbdeich23 von vorstehenden
Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Elbdeich23
Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens
haftet.